YACHT-POOL: Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung

Seit 45 Jahren Trendsetter bei Yacht-Versicherungen. Seit 25 Jahren Pionier der Charter-Versicherungen.

Wie alles begann:

Die Zehner waren 1960 ein der stärksten Regattaklassen in Österreich und Friedrich und Walter Schöchl wurde Vizestaatsmeister vor Gottfried und Hans den älteren Brüdern und Schöchl/Schöchl vor Schöchl/Schöchl war damals der PR-Push der noch embryonalen „Schöchl-Werft“.

  • Herr Schöchl, Sie gelten als Initiator der ALL-GEFAHREN-DECKUNG, die Sie bereits vor 45 Jahren mit den speziellen „Yacht-Pool Kasko-Bedingungen“ eingeführt hatten und die mittlerweile so ziemlich von allen Ihren Mitbewerbern übernommen wurden.

Ja, der letzte, einer der Marktführer, allerdings erst vor etwa 3 Jahren. Und in einer groß angelegten PR-Aktion wurde dieses Deckungskonzeption als „neue, moderne Innovation“ dieser Firma dargestellt. Die bis dahin angebotene Einzel-Gefahrendeckung war einfach in vielerlei Hinsicht zu nachteilig für die Versicherungsnehmer, so dass man sich wohl dem vorgegebenen Trend anschließen musste.

  • Als absoluter Trendsetter gelten Sie auch in der Charterbranche, wo Sie sich als der Erfinder der SKIPPER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG, der KAUTIONS-VERSICHERUNG und einer Reihe anderer spezieller Deckungskonzepte für die verschieden gelagerten Risiken – sowohl der Charter-Skipper als auch der Vercharterer – einen Namen machten.

 Ja, erhebliche Lücken in der Absicherung der tatsächlichen Risiken waren nämlich auch in anderen Gefahrenbereichen für die Chartere nicht unerheblich. Zum Beispiel, weil sich die herkömmlichen privaten Unfallversicherungen nicht auf gefahrensgeneigte Sportarten bezogen zu denen Hochseesegeln im Zweifel gehörte. Ähnliche Lücken wiesen die herkömmlichen Rücktrittsversicherungen auf, die in ihren Bedingungen einen Ausfall des Skippers nicht erwähnten und damit auch nicht versichert war, wie die ein ganz aktuelle Auseinandersetzung eines enttäuschten Skippers mit der Wiener Städtischen Versicherung zeigte, die vor einem Ombudsmann landete. Oder die Haftpflichtversicherung der Charter-Yachten, die Personenschäden (das wirklich große Risiko) nicht abdecken, wenn es nicht ausdrücklich zusätzlich in den Bedingungen (die der Skipper natürlich in der Praxis im Einzelnen gar nicht zu Gesicht bekommt und damit auch nicht kennt) vereinbart ist. Die sich darstellenden Probleme könnten noch mit vielen weiteren Beispielen aufgezählt werden. Aber das würde wohl den Rahmen des Interviews sprengen.

  • Seit einigen Zeit fällt uns dabei bei einer beachtlichen Reihe von Charter-Agenturen und Charter-Veranstaltern das Label „CHECKED & TRUSTED by Yacht-Pool“ auf. Können Sie uns sagen welche Message damit verbunden ist und was der Charterer darunter verstehen soll?

Ja, dahintersteht, neben dem sehr ernsthaften Hintergrund, auch eine sehr lustige Geschichte. Der ernste Teil der Geschichte ereignete sich vor 25 Jahren, als eine namhafte Charterfirma von einem Tag auf den anderen Pleite ging. Dabei stellte ich fest, dass nicht nur tausende Skipper ohne jeglichen Haftpflicht-Versicherungsschutz unterwegs waren, weil der Vercharterer nämlich die längst fälligen Prämien nicht bezahlt hatte. Das allein verursachte mir bereits eine Gänsehaut – darüber hinaus aber auch, dass hunderte von Skippern und Crew Mitgliedern, die ihren Charter noch gar nicht angetreten hatten, Ihre Anzahlungen verloren.
Das war zum einen der Anlass zur Gründung der Skipper-Haftpflichtversicherung (im Übrigen nur eines der praktischen Beispiele, warum sich kein Skipper darauf verlassen kann, dass seine uneingeschränkte persönliche Haftung vom Versicherer des Vercharterers abgedeckt ist. Und das andere war die Erkenntnis, dass die Anzahlungen für die in der Zukunft liegenden Chartertörns, ohne geringste Kenntnis der Bonität, sowohl der Agentur, der das Geld zu treuen Händen zur Weiterleitung an den Vercharterer vor Ort übergeben wurde, als auch nur die geringste Ahnung über die Bonität des Charterbetreibers zu haben, an den das Geld weitergeleitet wurde (oder auch nicht, wie sich in weiteren späteren Erfahrungen zeigte).
Um dieses finanzielle Risiko, das vom Charterer in keinster Weise zu beurteilen war und ist, abzudecken, entwickelte ich den YACHT-POOL Sicherungsschein.
Unsere erste Lektion bekamen wir dabei mit der Megapleite des Vercharterers Blu Balu. Das war zwar ein guter Werbeeffekt für die richtige Beurteilung dieses potenziellen Risikos jedes Charterers, aber eben ein bisschen teuer für uns. Denn über 700 Charter-Crew verloren ihr Geld und die Schadenzahlungen summierten sich auf über eine Million. Aber wir hatten unsere Lehren daraus gezogen und unsere Bonitätsprüfungen wurde strenger.

  • Segler sind, wie wir wissen per se der Tradition verbunden. Wie nahmen sie all diese Neuerungen auf?

Sehr skeptisch und sehr zögerlich und das war auch verständlich. Denn ich kam mit der Lösung von Problemen von denen – mit Ausnahme der damals unmittelbar Betroffenen – die übrigen tausenden von Skippern und die noch größere Anzahl von Mitseglern, keine Ahnung hatten und den damit tatsächlich verbundenen Haftungsfolgen sowieso nicht. Obwohl sich unter ihnen auch ein Heer von Anwälten, Richtern, Staatsanwälten, Wirtschaftsprüfer und anderer rechtskundiger Zivilberufler befanden.
Aber, wenn man mit Lösungen von Problemen kommt, die de facto so gut wie der gesamte Markt überhaupt nicht erkennt und damit subjektiv auch kein Problem hat, ist man vorerst ein einsamer Rufer in der Wüste.
Das gleiche Problem sahen wir auch bei der blinden Akzeptanz des Kleingedruckten, den AGB der verschiedenen Flottenbetreiber, vielfach unbemerkt und unbeachtet als rechtsverbindliche Anlage der übrigen individuellen Regelungen des Chartervertrages. Mit der – auch hier beruflich täglich mit Rechtfragen konfrontierte Personen – als Skipper im privaten Bereich „freiwillig“ (wenn auch unbewusst) untragbare Haftungsverpflichtungen auf sich nehmen. Weil sie mit ihrem Kopf schon auf Törn sind und dieses lästige Kleingedruckte in Wahrheit gar nicht lesen wollen, oder eben nicht verstehen. Wo ihnen dann allerdings möglicher Weise auch eine Skipper Haftpflichtversicherung nicht mehr helfen kann. Ich habe das Thema der „giftigen Klauseln“ (boote) mit „fatalen Folgen“ (Yacht) in meinem Buch „Die Haftung des Skippers“ anhand vieler Beispiele näher beschrieben.
Zur Vermeidung dieses Risikos haben wir deshalb die Standard AGB „International Yacht-Pool Terms & Conditions“ entwickelt, die in allen relevanten Sprachen vorliegen. Und die von jedem Charterer kostenlos von unserer Homepage heruntergeladen werden kann und die von einem guten Teil kundenorientierter Vercharterer bereits als deren Standard AGB übernommen wurden. Charterfirmen, die diese fairen Bedingungen bereits generell anbieten erkennen unsere Kunden an unserem Label Charter-Fairtrag. Weitere Übernahmen dieser AGB werden mit ziemlicher Sicherheit folgen, wenn sie von haftungsbewussten Skippern vom Vercharterer gefordert werden. Was wir jedem verantwortungsbewussten Skipper dringend empfehlen. Es wurde für kundenorientierte Vercharterer im Übrigen ein entscheidendes Marketingargument zur Gewinnung aufgeklärter und damit problembewusster Skipper.
Bezüglich der Skipper-Haftpflichtversicherung dauerte es Jahre, und nur aufgrund spektakulärer, praktischer und veröffentlichter Haftungsfälle, setzte sich allmählich ein diesbezügliches Problembewusstsein durch und damit die Skipper-Haftpflichtversicherung als selbständiges Produkt.
Und noch heute, nach 25 Jahren, ist vielen Skippern ihre persönliche Haftungsproblematik nicht klar. Im Übrigen auch bei denen, die eine Skipper-Haftpflichtversicherung zwischenzeitlich vorsichtshalber abgeschlossen haben aber nicht genau wissen warum und deshalb wird auch heute noch der Unterschied zwischen Kautions- und Skipper-Haftpflichtversicherung mitunter nicht verstanden.

  • Und wie haben die Versicherungen, die ja letztlich das Risiko der von Ihnen entwickelten Konzepte und geschriebenen Bedingungen zu tragen hatten, auf diese neuen Ideen reagiert?

Ja, natürlich auch ziemlich skeptisch. Denn ich hatte ja nichts zu bieten, als eine Idee, die ich zum Schutz der Skipper, zur Abdeckung dieser untragbaren Risiken, für notwendig hielt. Wobei aber eben gerade ein paar meine essenziellen Forderungen, den Grundsätzen von Versicherungen diametral entgegenstanden. Dazu gehörte z.B. die von mir gewünschte Abdeckung der „groben Fahrlässigkeit“ bei Sachschäden am gecharterten Schiff. Denn in diesem Fall übernimmt keine uns bekannten Haftpflicht- oder Kaskoversicherung die Deckung und der Skipper haftet persönlich und uneingeschränkt mit seinem ganzen Vermögen.
Und es war wohl nur mit göttlicher Hilfe möglich, zumindest einen Versicherer zu überzeugen, dass Skipper nur Milch trinken und damit das Risiko der groben Fahrlässigkeit tragbar sein müsste. Für mich war diese Klausel aber auch aus anderen Gründen unerlässlich.
Nämlich aus der Tatsache, dass es sich beim Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ um einen dehnbaren Begriff handelt, der zudem mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einem ausländischen Gericht zu entscheiden ist. Es ging mir dabei also um das juristische Risiko, dem ein Skipper in einem solchen Fall ausgesetzt ist. Und wo der Skipper im Streitfall einer juristischen Spezialtruppe des ausländischen Kaskoversicherers der beschädigten Charteryacht oder einem Totalschaden gegenübersteht.
Die praktischen Fälle der folgenden Jahre, wo wir vermehrt mit ungerechtfertigten Regressforderungen konfrontiert werden, gaben meiner Vorahnung recht, wie auch der Bericht „Eine Versicherung gegen Versicherungen?“ den wir in der Ausgabe 4/21 bringen, zeigt. Eines der Fälle mit denen wir im Laufe der 25 Jahre immer wieder konfrontiert wurden. Und darum war mir die Absicherung der Groben Fahrlässigkeit und der damit verbundenen Abwehr unberechtigter Forderungen so wichtig.
Ohne Zweifel habe ich aber in den ersten Jahren Glück gehabt, viel Glück. Denn nur zwei aufeinanderfolgende Totalschäden in den ersten Jahren, wo ja noch keine wesentliche Prämie angesammelt wurde, hätten genügt und der Versicherer hätte diese Idee wie ein scheues Reh verlassen und die Skipper-Haftpflichtversicherung wäre für alle Zeiten für die gesamte Branche tot gewesen. Denn die Branche ist klein und kein Versicherer hätte sich weiterhin auf eine so „blöde“ und riskante Idee mehr einlassen können. Aus diesem Grund war ich in den ersten Jahren auch Monopolist.
Denn meine potenziellen Wettbewerber wollten vorerst die Entwicklung und damit mein wirtschaftliches Überleben abwarten. Und einige meiner namhaften späteren Wettbewerber haben deshalb vorerst den „Nebensatz“ zur Deckung der groben Fahrlässigkeit vorsichtshalber weggelassen. Was von vielen Skippern unbemerkt blieb, insbesondere, wenn solche Versicherungen als „Werbeguti“ von Versicherern in Kooperation mit Charterfirmen in den Charterpreis kostenlos eingeschlossen wurden. Und es kam, wie es nicht anders kommen konnte – zu einer großen Enttäuschung, betroffener Skipper. Durch Veröffentlichung dieser Fälle, ließ sich diese Konstruktion auch auf Dauer nicht durchhalten, taucht als „Marketingidee“ aber immer wieder auf.
Ein Problem für den Versicherer, den ich überzeugen musste, war natürlich auch, dass ich über den zu erwartenden Geschäftsumfang überhaupt keine Aussage machen konnte, weil es über die Anzahl der Charter-Skipper damals in der gesamten Branche und auch bei mir keine Vorstellung gab. Ich konnte nur dafür plädieren, dass die Prämie sehr niedrig sein müsste, weil den Versicherungsnehmern in spe gar nicht bewusst war, warum sie dafür überhaupt Geld ausgeben sollten. Mangels jedweder Erfahrung, war auch eine Prämie in keinster Weise zu berechnen. Sie wurde von mir „festgelegt“, hat sich mit viel Glück bewährt und so wurde die „Berechnung“ und der Produktname von meinen Mitbewerbern allmählich übernommen. Denn offensichtlich hatten ich und mein Versicherer damit überlebt.
Beim Inhalt der Leistung hapert es beim einen oder anderem allerdings noch bis heute. Denn die Rechtslage der Haftung ist sehr komplex und geht in der Praxis weit über das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ hinaus und ist deshalb in der gesamten Problematik vom Laien letztlich auch schwer zu beurteilen.
Ähnlich problematisch hat sich für die Versicherer das Ansinnen der von mir eingeführten „Kautions-Versicherung“ dargestellt. Denn damit sollte ja de facto der Selbstbehalt der Kaskoversicherung abgedeckt werden.
Aber genau diesen Stachel will ja jeder Versicherer haben, um nicht eine Vollkaskomentalität zu fördern, die sich dann schlimmstenfalls eben nicht auf den Schaden der Kaution beschränkt.
Und so sahen es auch verständlicherweise auch ein guter Teil der Vercharterer die um ihre Schiffe Angst hatten. Auch hier bedurfte es viel Überzeugungsarbeit, dass die Schäden aus Unvermögen und Pech, im Geschäftsmodell der Vercharterung, begründet sind und nicht in einer abgesicherten Leichtfertigkeit der Skipper. Denn jeder schuldhafte Kautionsschaden kratzt auch an der Ehre der Kompetenz des Skippers.
Auch das hat sich in den Folgejahren eindeutig bestätigt. Die Skipper haben mich nicht enttäuscht und die ursprünglich als völlig unmögliche darstellbare Kautionsversicherung wurde zu einem festen Bestandteil des gesamten weltweiten Chartermarktes. Zwischenzeitlich sogar teilweise von Charterfirmen selbst in Eigenregie angeboten. Wobei Vorsicht angebracht ist, insbesondere, wenn grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist und der Vercharterer, der „Versicherer“ und geschädigter gleichzeitig ist darüber entscheidet was grob Fahrlässig ist und was nicht und damit nicht nur die Prämie kassiert, sondern darüber hinaus auch den Ersatz des Schadens. Ein z.Z. aktuelles Gerichtsverfahren in dem ein Skipper wegen, seiner Rechtsauffassung zu Unrecht einbehaltenen Schadens und der Prämie den Vercharterer verklagt – unserer Beurteilung nach zurecht.
Das betraf bisher die Dinge, die der Skipper durch sein Verhalten beeinflussen konnte. Der Verlust der Anzahlungen ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit der Segelerfahrung des Skippers zu tun und hat wohl gerade in der gegenwärtigen Situation, doch zu einem ziemlich starken Problembewusstsein geführt?
Ja, dieses generelle Problem bestand – wie erwähnt – dem Grunde nach aber schon immer.
Ende der 90er Jahren wurde deshalb für Reiseveranstalter eine Pflichtversicherung für Pauschalreisen eingeführt. Für Einzelreisen und Mietverträge, wie dies beim Chartern der Fall ist, bestand diese Verpflichtung allerdings nicht. Das Problem für den Skipper und seine Crew war aber genau das Gleiche. Deshalb entwickelte ich den speziellen „Yacht-Pool Sicherungsschein“, der sich zwar am Sicherungsschein der Pauschalreiseveranstalter orientierte aber sich trotzdem grundsätzlich unterschied. Und dies war aus mehreren Gründen notwendig. Zum einen durften die Agenturen durch die Ausgabe so eines Scheines nicht den Anschein eines Pauschal-Reiseveranstalters erwecken, weil damit die Agenturen, im Rahmen der juristisch kniffeligen Anscheinshaftung, ihre Haftungsbeschränkung als reiner Vermittler gefährdet hätten und damit ihre Haftung unvertretbar (möglicher weise sogar unbewusst) enorm erweitert hätten.
Das war das eine. Das andere aber war, dass die Sicherungsscheine von uns nicht (wie von den Pauschalreiseveranstaltern) pauschal ausgegeben wurden, sondern eben nur für Firmen, die bereit waren ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen und sich durch die jährliche Einreichung ihrer Bilanzen permanent überprüfen zu lassen. Womit das Insolvenzrisiko für uns und unsere Kunden deutlich verringert, allerdings nicht ganz verhindert, werden konnte. Denn mit der Insolvenz des großen Vercharterers Blu Balu erhielten wir unsere erste ordentliche Lektion.
Mehr als 700 Charter-Crews verloren ihr Geld. Aber konnten glücklich aufatmen, als viele erstaunt feststellten, dass sie über den Yacht-Pool Sicherungsschein dagegen abgesichert waren. Der Gesamtschaden betrug annähernd € 1.000.000. Jede einzelne Schadenforderung war zu prüfen und innerhalb von 3 Wochen an die Geschädigten von uns ausbezahlt. Das erstaunte unseren Versicherer, denn er hatte mit 3 Monaten gerechnet. Der Erfolg einer Firma hängt nicht nur von der Führung, sondern ebenso von den oft nicht genannten Leistungsträgern des Teams ab.
In diesem Fall war es Frau Vogt, die an dem Tag heiratete, wo wir von dieser Horrorpleite informiert wurden. Da war dann nix mit Honeymoon, denn sie entschied, dass „Ihre“ Kunden in ihrer Not, sie nun brauchten und führte die gesamte Abwicklung im Alleingang durch. Im Sinne von „helft mir nicht, ich habe allein schon genug Probleme“.
Aus Schaden klug (zumindest klüger) geworden, haben wir unsere Bonitätsanforderungen deutlich verschärft. Und die Firmen, für die diese Bürgschaft von uns für deren Charterer übernommen wurde, wurden dem Entsprechen auf wirklich gute Firmen beschränkt.

  • Ja, wir konnten feststellen, dass diese Firmen in ihren Anzeigen auf ihren Homepages und ihren Mails das Logo „Yacht-Pool Zahlungsgarantie“ offensichtlich mit Stolz zeigten. Seit einiger Zeit sehen wir aber, dass dieses Label nun ersetzt wurde durch ein Label, bei dem „CHECKED & TRUSTED by Yacht-Pool“ ins Auge springt. Was ist der Unterschied?

Ja dieses Qualitätssiegel entstand aus dem lustigen Part dieser Story. Aber letztlich doch mit sehr seriösen und ernsthaften Folgen. Vor einigen Jahren bekam ich einen erbosten Anruf eines ebenso erbosten Kunden, der dringend den Chef persönlich sprechen wollte und der mir aufgeregt mitteilte, dass er von Yacht-Pool nun sehr enttäuscht sei und seine nächste Kautionsversicherung auf alle Fälle bei einem unserer Wettbewerber abschließen würde. Auf meine Frage was passiert sei und wer was von unserer Firma falsch gemacht hatte, beschwerte er sich, dass das Schiff, das er in der Karibik übernahm, derart verschmutzt war, was er von einer Firma, die das „Logo Yacht-Pool Zahlungsgarantie“ trägt, nicht erwartet hätte. Nachdem ich allmählich die Vorwürfe begriffen und verarbeitet hatte, antwortete ich ihm, dass ich mich sehr geehrt fühle, dass er annimmt, dass wir in der Lage seien, rund um den Globus für die Sauberkeit der Schiffe zu sorgen. Aber das haben wir weder versprochen, noch sind wir in der Tat dazu in der Lage.

Wir haben über diesen lustigen Vorfall firmenintern sehr gelacht, dann, aber kamen uns doch Gedanken und wir fragten uns, was hat uns dieser Kunde eigentlich gesagt? Er sagte uns schlicht und einfach was in seinem Kopf war. Und wir nahmen das Image, das dieser Skipper von Yacht-Pool hatte, zur Kenntnis. Und wenn er so denkt, so ist davon auszugehen, dass auch andere so denken, es uns nur nicht so drastisch sagen. Da gab es nun für uns nichts mehr zu lachen, sondern vielmehr zu überlegen, wie wir diesem Image gerecht werden können.

Und das Ergebnis war, dass wir unsere Anforderungen an die Firmen, die unser Logo zeigen wollten, nun sehr deutlich über die Frage der Bonitätsprüfung hinaus anhoben. Neben einer vernünftigen Bonität beobachten und beurteilten wir nun gleichwertig den gesamten Bereich der Serviceleistungen und das gesamte Geschäftsgebaren. Dazu zählen z.B. nun auch Verhaltensauffälligkeiten in der Politik der (unberechtigten) Kautionseinbehalte, oder z.B. dem Kulanzverhalten bei Törnverschiebungen in der gegenwärtigen Situation und natürlich auch ganz generell den Zustand der Schiffe und letztlich – wie alles begann – auch die Sauberkeit des Schiffes. Die sorgsame Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen kommt nun aufgrund der aktuellen Situation durch entsprechende Rückmeldungen unserer Kunden dazu.

Und in diesem Sinne änderten wir auch die Optik und die Aussage dieses erweiterten Qualitäts-Siegels unserer geprüften Partner. Das sich zwischenzeitlich international zu einer wichtigen Orientierungshilfe der Charter-Skipper entwickelte.

  • Sicher ist Ihnen nicht entgangen, dass auch Ihre Mitbewerber mit ähnlichen Siegeln arbeiten.

Nein, ist es natürlich nicht. Aber das unterstreicht ja geradezu die Trendsetterposition unserer Ideen. Denn so gut wie alle unsere Innovationen, die wir im Yacht- und Charterbereich entwickelten und einführten wurden irgendwann kopiert. Zumindest, was die Headlines betrifft. Beim Inhalt hapert es dann eben zum Teil erheblich, wie ich Ihnen mit genanntem Beispiel sagen wollte. Aber bei diesen Fallstricken ist der Kunde als Laie mitunter dann ja oft deutlich überfordert. Und was eben unser Qualitätssiegel betrifft, so kenne ich niemanden, der sich der Mühe unterzieht, jährlich die wirtschaftlichen Zahlen der in- und ausländischen Charterfirmen einzuholen und den Aufwand auf sich nimmt sie zu überprüfen und zu beurteilen. Da es sich bei der Überlassung dieser Zahlen im Übrigen um sehr sensible Daten handelt ist dafür ein großes Vertrauensverhältnis Voraussetzung.
Ich bin deshalb nicht sicher, ob jedem diese Daten überhaupt übermittelt werden würden.
Die Qualität von Qualitätssiegeln ist nicht nur in unserer Branche ein ganz eigenes Thema. Manche sind absolut nichtssagend und andere glatte Irreführung. Da wäre vielleicht einmal ein eigener, solide begründeter, Artikel sinnvoll. Wir wollten mit unserem Siegel ursprünglich nur unsere Kunden informieren für welche Firmen Sicherungsscheine ausgegeben werden dürfen. Das wurde aber, wie wir von unserem, über das verschmutzte Schiff enttäuschten Kunden lernten, überinterpretiert.

Es fällt mir im Übrigen spontan nichts ein, was es auf dem Gebiet der Kundenabsicherung im Charterbereich an Innovationen gibt, die nicht von uns entwickelt wurden. Die deutsche Segelzeitschrift Yacht schrieb deshalb schon 2007: „Yacht-Pool ist die Benchmark in Sachen Kundenabsicherung“.

  • Der Lock-Down der gesamten Charterindustrie hat nun erhebliche wirtschaftliche Spuren hinterlassen und damit die Bonität zu erneut zu einer wichtigen Frage der Charterer gemacht.

Ja, bereits die Corona-Entwicklungen 2020 haben dazu geführt, dass so gut wie alle Versicherer die Ausgabe neuer Sicherungsscheine und damit die Insolvenzabsicherung eingestellt haben. Und zwar für alle Pauschalreiseveranstalter. Was zu einer Zitterpartie der gesamten Touristikbranche bis Ende Juni 2021 führte, denn qua Gesetz dürfen Pauschalreisen nur mit entsprechender finanzieller Absicherung angeboten werden.
Für die Vercharterung ist zum Unterschied der Pauschalreise ein Sicherungsschein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Problem für den Charterer ist aber dasselbe. Deshalb haben wir eben einen eigenen Yacht-Pool Sicherungsschein entwickelt.

Ein zusätzlicher Schlag auch für die Charterbranche. Neben der Tatsache, dass anschließend daran die Grenzen und das Auslaufen der Schiffe gesperrt wurden und darauf das leidliche Thema der Rückzahlung der voraus geleisteten Zahlungen folgte. Eine Forderung, die unabhängig von jeder rechtlichen Beurteilung weder von renommierten Fluggesellschaften und schon gar nicht von den Flottenbetreibern, geleistet werden konnte, die naturgemäß nach den Liquiditätszehrenden Wintermonate schon dringend auf das frische Geld warteten.

Eine Verschiebung der gebuchten, aber nicht erfüllbaren Chartertörns, verbunden mit einer entsprechenden Gutschrift war das Gebot der Stunde. Das Problem: Die Werthaltigkeit dieser Gutschriften war gleich Null, denn das Insolvenzrisiko der unkalkulierbaren Zukunft lag allein beim Kunden.

Um unseren Beitrag zur Lösung – zumindest des Problems der Insolvenzabsicherung der Gutschriften – zu leisten, haben wir – wo es ging – sowohl die Deckung des Sicherungsscheins als auch einer eventuell abgeschlossenen Rücktrittsversicherung für den jeweiligen Törn auf den Verschiebungszeitraum ausgedehnt. Und zwar kostenlos und bis inklusive 2021. Zum Unterschied von Wettbewerbern, die für das tatsächlich erweiterte Risiko erhebliche Prämien verlangten, soweit sie einer Verschiebung überhaupt zustimmten.
Diese problemlose und kostenlose Erweiterung der Risikoübernahme von uns war eine enorme Erleichterung für die Einigung der rechtlich umstrittenen Gutschriftenlösung.

Sie war im Übrigen für so gut wie für alle Flottenbetreiber unsichtbar. Denn sie hatten ja keine Information von den tausenden Sicherungsscheinen, die wir über deren Agenturen oder direkt an deren Kunden in den vorangegangenen Buchungsmonaten ausgegeben und ihnen damit das Bonitätsrisiko ihrer Kunden abgenommen hatten. Denn für die Charterer war diese Absicherung kostenlos und für die Verchartere mit einer geringfügigen Prüfpauschale abgetan.

Mit dieser Aktion waren wir wahrscheinlich bis zu einem bestimmten Punkt für die Branche sogar systemrelevant. Denn im Vergleich dazu sind gegen namhafte Fluggesellschaften Sammelklagen angedroht und vorbereitet worden.

  • Das betraf die bereits erfolgten Buchungen, aber haben Sie auch für die zukünftigen Buchungen eine innovative Lösung?

Ja, dazu ist zu sagen, dass wir ja aufgrund des seit 25 Jahren praktizierten Prüfverfahrens die wirtschaftliche Entwicklung unserer Partner sehr genau kennen und daher ziemlich gut Bescheid wissen über die wirtschaftliche Substanz der einzelnen Firmen. Auf dieser Grundlage haben wir ein neues differenziertes System der Zahlungsabsicherung entwickelt, das wir wiederum den Firmen mit entsprechenden Bonitäten anbieten.

Wobei wir recht deutlich darauf hinweisen, dass die Absicherung des Zahlungsverlustes nur das halbe Problem löst. Denn die andere Hälfte des Problems besteht darin mit Familie oder Crew anzukommen und kein Schiff oder eines an der Kette vorzufinden. Und darum halten wir den von uns betriebenen Aufwand einer soliden Vorprüfung für so notwendig. Positiv geprüfte Firmen erkennen die Kunden am Logo CHECKED & TRUSTED. Der Kreis dieser Firmen hat sich allerdings zwangsläufig verkleinert.

Zu ihrem Buch: Sie gelten in der Branche als Aktivist für mehr Sicherheit der Skipper. In Ihrem Buch haben Sie nun Ihre 45-jährige Erfahrungen aus tausenden von Schäden, dargestellt. Und dabei auch in für Laien verständlicher Form richtiges und falsches Rechtsverständnis sowohl bei Skippern und Yachteignern als auch bei Charterbetreibern und Versicherungen dargestellt. Dr. Wychodil, der renommierte Anwalt für Rechtsfragen aus der Freizeit-Schifffahrt und Rechtsexperte der Yacht, schreibt dazu: Dr. Schöchl hat damit eine Grundlage geschaffen die vielfachen Fragestellungen mit juristischer Tiefe zu erörtern und lässt dabei deutlich erkennen, dass er selbst ein Kenner der Praxis ist. Aber sind die, für die solche Antworten wichtig sind, auch bereit sich damit zu beschäftigen?

Ja, Ihre Frage ist berechtigt. Sachbücher behandeln natürlich Themen, wofür der Interessent zumindest schon ein gewisses Problembewusstsein haben muss. Aber das Motiv, mir die Arbeit für dieses Buch anzutun, war auch nicht eine großartige Gewinnerwartung, sondern das Bestreben auf die Einzelfragen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, eine systematisch aufbereitete Antwort zu geben. Und natürlich war es als Nebeneffekt auch eine Möglichkeit unsere Kompetenz darzustellen.

Die in diesem Fall nicht so einfach kopiert werden kann, wie unsere Produktentwicklungen.
Aber, insbesondere die berechtigten Unsicherheiten in Haftungsfragen nehmen zu und so gibt es mehr und mehr, die es etwas genauer wissen wollen. Deshalb haben wir das Buch nun bereits in der 2. Auflage mit deutlicher Erweiterung, aufgelegt. Auf Anregung unserer nicht deutschsprechenden Interessenten, ist es übrige als E-Book auch in Englisch erschienen und wird z.Z. auf Tschechisch, kroatisch, polnisch und griechisch übersetzt. Denn die Skipper all dieser Länder treffen sich auf den gleichen Charterfeldern und haben die gleichen Fragestellungen.

  • Damit wollen wir aber nun auch unsere Fragen beenden und bedanken uns für das informative Gespräch.