Da läuft manches schief in der Welt des Charterns

Dr. Friedrich Schöchl berichtet

Die abgelaufenen Charter Saison hat unseren Erfahrungsschatz und den so manches Charter-Skippers wieder mit einer Vielzahl von Fällen erheblich erweitert. Die meisten Charter gingen gut, aber eben nicht alle. Denn da war auf der einen Seite die Gutgläubigkeit der Skipper, die sich das ganze Jahr auf ihren Charter freuten und auf der anderen die Anbieterseite, die es nicht in jedem Fall so ernst nahm mit den Chartererfreuden was nicht nur zu erheblichen Enttäuschungen mancher Skipper führte, sondern auch mitunter zu erheblichen finanziellen Verlusten. Die Enttäuschungen führten von kleineren Tricksereien bis zum glatten Betrug.

Der jüngst bekannt gewordene war der Fall WYboatrent, der auch in der Yacht unter den Titel Online-Charteragentur zockt Charterer ab, erschien. Es ging dabei um eine Online-Agentur mit perfekt aufgebauter Homepage, sehr professionell und ansprechend und natürlich mit einer reihe von sehr positiven Bewertungen bei Trustpilot. Denn das ist die gängige Masche, bei Betrug dieser Art. TrustPilot eignet sich dazu übrigens sehr gut, den Trust klingt nach Vertraue und Pilot nach einer sicheren Führung. Und die Bewertungen, die dort eingegeben werden, unterliegen angeblich nicht kontrolliert, aber eben möglicherweise manipulierte.

Ansprechende Homepage, positive Bewertungen und dann Vertröstungen der Kunden, dass ihr Schiff leider entweder auf Grund eines Schadens oder sonstigem Grund nicht zur Verfügung steht, aber man eine Lösung finden werde. Das ist die Endphase, aber auch die hält noch eine geraume Zeit bis der eine oder andere Kunde den Flottenbetreiber anruft und der ihm mitteilt, dass leider die vereinbarte Anzahlung nicht erfolgte oder überhaupt keine Buchung vorliegt. Auch dann gibt es noch immer Ausreden, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln müsse, den man klären werde, verbunden mit weiteren Lügengeschichten, denn man will ja noch ein bisschen Zeit gewinnen um vorübergehend noch weitere Gutgläubige abzuzocken. Da kommen dann aber die ersten die sich die Mühe machen auf den Bewertungen ihren Unmut zu äußern. In diesem Fall ging es so weit, dass in der letzten Phase sogar unser Logo widerrechtlich kopiert wurde, um den Eindruck einer geprüften Firma vorzutäuschen, wie wohl wir diese Firma weder kannten noch mit ihr jemals eine Verbindung hatten. Die Aufforderung das Logo innerhalb von 24 Stunden unter Strafandrohung zu entfernen und eine Information an unsere Skipper Komunity führten dazu, dass die Homepage geschlossen wurde. Bisher sind uns 16 Charterer bekannt, die ihr Geld verloren und ihre Charterträume begraben mussten.

Das waren aber auch die, die in naiven Glauben meinten bei einer völlig unbekannten Agentur mit Sitz in London, denn da kann man Gesellschaften per Mausklick mit 1€ Eigenkapital gründen, die billigste Charter unter den 20.000 Schiffen, die sie angeblich anzubieten haben zu finden. Die Anbieterseite wusste offensichtlich, was sie tat , die Nachfragerseite offensichtlich nicht.

Und diese Wissensdifferenz ist die Grundlage jedes kleinen und größeren Betruges. Aber dies ist kein Einzelfall und nicht immer muss der Firmensitz auch im Ausland sein. So z.B der Betrug der Charterfirma Yachtfinder mit Sitz in Berlin, eine seit Jahren eingeführte Charteragentur, die mit gleicher Masche schon vor Jahren arbeitete und ihrem Kunden, der schon von Deutschland am weg zu seinem Flottenbetreiber war und vom Inhaber der Agentur den Anruf bekam, dass sein Schiff eine Havarie hätte und er dafür aber ein anderes bekommen würde, das man schon besorgt hätte. Das war auch so. Der Neue Vercharterer wollte allerdings natürlich vor der Übergabe des Schiffes die gesamte Chartergebühr haben. Der Kunde, der bereits die gesamte Charter bezahlt hatte, bekam die telefonisch Zusage, dass er natürlich den gesamten Betrag zurückerhalte, würde. Wie nicht anders zu erwarten, war dem natürlich nicht so. Der Geprellte Skipper reichte Klage ein, die Agentur wurde rechtskräftig verurteilt und der Skipper erhielt einen Titel ohne Mittel, denn der Eigentümer der Berliner Agentur saß in Australien und war nur bereit zu Verhandlung zu erscheinen, wenn ihm das Gericht einen Erst-Klasse Flug von Australien nach Berlin bezahlen würde. Das lehnte das Gericht ab. Dass bei ihm nichts zu holen wäre teilte der Betrüger seinem Kunden allerdings per Mail mit, da seine Firma nur eine Briefkastenfirma sei und seine „Angestellte” eine freie Mitarbeiterin.

Online-Agenturen sind häufig Startups und deshalb vielfach mit Investorengeldern ausgestattet. Den Investoren i.R Branchenfremde, wurde mitunter erzählt, dass über rationelle Onlinebuchungen sehr kostengünstig Charter vermittelt werden könne und die traditionelle Vermittlung über die traditionellen Agenturen sowieso völlig überholt wäre. Und übrigens die meisten Yachteigner ihre Schiffe, die meiste Zeit nicht nützen und sich damit ein enormes Feld von Geschäftsmöglichkeiten, wie bei AirB&B auftun würde. Das schien den branchenfremden Investoren recht einsichtig. War allerdings ein fundamentaler Irrtum. Denn die Yachteigner wollen Ihr Schiff nicht verchartern und die, die es wollten bemerkten, dass dem eine Menge von Hürden, begonnen mit einer Gewerbeanmeldung und einer wesentlich teureren Versicherung entgegenstehen.

Da dieses Geschäftsmodell nicht klappte, wich man zwangsweise auf die traditionelle Vermittlung von Schiffen der etablierten Flottenbetreibern aus. Dieser Markt war aber schon ziemlich besetzt. Die einzige Chance war ein billigerer Preis, der aber von den Flottenbetreibern nur sehr bedingt zu holen war. Also war man gezwungen einen Preisnachlass durch Verzicht auf mehr oder weniger der eigenen Provision zu erreichen. Das aber machte sich mit der Zeit am Ergebnis der eigenen Bilanz bemerkbar.

Es ist deshalb jeder Charterer gut beraten sich die Beurteilungen der Agentur, bei der er buchen will im Hinblick auf die Weiterleitung der Anzahlungen an den Flottenbetreiber zu achten. Agenturen, wie Flottenbetreiber, die sich um unser Qualitätssiegel bewerben müssen, deshalb jährlich ihre Bilanzzahlen bei uns zur Prüfung einreichen und erhalten das Siegel CHECKED & TUSTED nur bei positiver Prüfung. Damit unterscheiden wir uns grundsätzlich von anderen „Qualität Siegeln”. Damit konnten wir in den vergangenen 25 Jahren so manchen Charterer vor bösen Überraschungen bewahren. Allerdings erst als auch wir unser Lehrgeld bei der Blue Balu-Pleite, die den älteren Charterern noch bekannt ist, mit etwa € 1 Mio. bezahlt hatten. Und durch Schaden Klug (zumindest klüger ) wurden.

Neben dieser Art von Fallen sind wir aber immer wieder mit anderen Fällen von Fallen konfrontiert. Ein breites Feld ist dabei alles, was das Thema Kautionen betrifft. Da sind zum einen die Flottenbetreiber, die ihre Chartereinnahmen durch ungerechtfertigte Einbehalte von angeblichen Schäden aufbessern wollen und damit nicht nur ihre Kunden verärgern, sondern ein Vertrauensverhältnis massiv zerstören und den Kunden auf ewig verlieren. Soweit solche Kunden bei uns versichert sind, sind wir in der Lage entsprechend einzuschreiten. Wobei ich festhalten möchte, dass dies bei CHECKED & TRUSTED Firmen so gut wie nicht vorkommt.

Daneben sehen wir aber auch eine gewisse Tendenz, dass manche Flottenbetreiber eine Kautionsversicherung in Eigenregie anbieten, was auf den ersten Blick für manchen Skipper ganz attraktiv aussieht, aber nicht auf den zweiten. Denn je nach Gestaltung geht es dabei einerseits um die Legalität, denn ein Charterbetreiber ist keine Versicherung und für Versicherungen herrschen strenge regeln.

Aber es geht bei Licht betrachtet auch in manchen Fällen nicht primär um eine Versicherung, sondern um eine versteckte Erhöhung der Charterprämie. Wobei es jeder Firma unbenommen sein muss seine Preise zu bestimmen. Das Problem ist aber die Transparenz dessen, was angeboten wird, damit der Charterer überhaupt die Möglichkeit hat das für ihn richtige Angebot zu erkennen.

In der Praxis sieht das dann so aus: Eine österreichische Agentur bietet eine Charter eines Flottenbetreibers an in dessen Charterpreis bereits die „Kautionsversicherung“ enthalten ist. Der Skipper reiste mit seiner Crew an, um den gecharterten Katamaran zu übernehmen. In der Marina bat man ihn das schiff in das seichte Gewässer zu verlegen, weil man das tiefere für die Monohulls brauchte. Das tat der Skipper. Das Problem die seichte Stelle war nicht seicht genug. Und das Ergebnis, dass dabei die Ruderblätter beschädigt wurden.

Der namhafte Vercharterer behauptete nun, dass diese Handlung „grob Fahrlässig“ war und grobe Fahrlässigkeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sei. Kleine Bemerkung am Rande: Versicherungsbedingungen wurden dem Geprellten nie vorgelegt, dafür aber die Interpretation der unbekannten Bedingungen selbst vorgenommen. Die Crew wurde aufgefordert die Kaution von € 4 000,– umgehend bar zu hinterlegen, ansonst wäre ihnen nicht gestattet auszulaufen. Was tun? Abreisen und nach Hause fahren? Zähneknirschend wurde bezahlt. Zu Hause angekommen hatte der Skipper Klage eingereicht, die jedoch ergebnislos verlief. Es handelte sich bei dieser namhaften Firma um ein Unternehmen, das von Yacht-Pool das Siegel schon vor diesem Fall, sehr bewusst nicht erhalten hatte.

Es ist für Skipper, die solche oder ähnliche Fälle erlebten oder nicht erleben wollen allerdings in jüngster Zeit nicht mehr ganz leicht selbst zum Entscheiden, wie sie Ihr Risiko absichern wollen. Denn manche Flottenbetreiber verlangen eine obligatorische „Versicherung“ bei ihnen abzuschließen. Das kann dann so aussehen:

Für eine Mono-Yacht ab 53 ft Prämie € 550,–, Selbstbehalt € 750,–; 44-48 ft. Prämie 350,–, Selbstbehalt € 500,–; 38-43 ft. Prämie 300,–, Selbstbehalt € 400,–

Für Katamaran ab 46 ft. Prämie € 600,–, Selbstbehalt € 1000,–; 42-45. ft Prämie € 500,–, Selbstbehalt € 1000,–; 38-41 ft Prämie € 400,–, Selbstbehalt € 1000,–.

Darüber hinaus sind Verlust oder Beschädigung des Beiboots und/oder des AB-Motors ausgeschlossen.

Das Problem: Es gibt keine Beschreibung für welchen Schaden was zu bezahlen ist. Und auch nicht, ob es ein Schaden ist, der schuldhaft vom Skipper verursacht wurde und den er zu vertreten hat.

Nach allgemeinem Rechtsempfinden und dem, was das Gesetz sagt, haftet man nur für Schäden, die man andern schuldhaft zufügt. Für einen Konstruktionsfehler nicht und für einen Schaden, mangels Wartung auch nicht, wie auch nicht für Schäden aus höherer Gewalt, also, wenn der Blitz einschlägt. Auch die Höhe des jeweiligen Schadens ist bei dieser Vertragsgestaltung nicht definiert. So wird es zumindest von den Agenturen so verstanden.

Im Prinzip wird mit dieser Methode das unternehmerische Risiko insgesamt auf den Kunden übertragen. Das ist an sich nicht verboten. Aber, ob sich jeder Kunde des Risikos bewusst ist, das er damit eingeht zumindest sehr fraglich. Auf alle Fälle kann bei einer solchen Vertragsgestaltung die Charter letztlich erheblich teurer werden als ursprünglich gedacht.

Aber auch, wo nicht so dreist rangegangen wird, sind die „Kautions-Versicherungen” direkt bei Flottenbetreiber i.R. im Vergleich mit der von uns seit Jahren gleichbleibend angebotenen, i.d.R deutlich teurer und gelten so gut wie immer nur für eine Charter. Im vergleich zu Yacht-Pool, wo sie grundsächlich über 12 Monate läuft. D.h. wer im September chartert und dafür seine Kautionsversicherung abschließt für den sind die gleichen Kautionen bis September nächsten Jahres prämienfrei mitversichert.

Aber auch Charterversicherer, die die die Versicherungsangebote von Yacht-Pool mehr oder weniger gut kopiert haben, haben sich mitunter eigene Tricks einfalle lassen. Denn heißt es bei Yacht-Pool: Versichert ist die Kaution oder der geringere Schaden, so wird vom schlauen Wettbewerber, der kleine Nachsatz „oder vom niedrigeren Schaden” weggelassen und es heißt nur versichert ist die Kaution: Ein kleiner, i.R vom arglosen Skipper ein unbemerkter Unterschied, mit nicht unerheblicher großer Wirkung.

Hier erhebt sich die Frage: wissen die Vermittler, die solche Versicherungen anbieten, was sie tun? Wahrscheinlich schon, denn bei dieser Konstellation ist eine hohe Provision möglich, denn die kann ja aus der geringeren Leistung auf kosten des Kunden, der den Schaden erleidet, finanziert werden. Fraglich ist allerdings, ob es auch der Best Advice, der beste Rat für den Kunden ist, den sich der Kunde bei der Agentur seines Vertrauens erwarten darf?

Der gutgläubige Skipper weiß, wie die Praxis zeigt auf alle Fälle nicht, was er tut. Das weiß er erst im Schadenfall.

Aber auch in der Interpretation der eigenen Bedingungen sind manche Charterversicherer verblüffend „kreativ”. Da war der Fall, dass ein Charterer eine Halse machte und dabei der Läufer der Travellerschiene brach. Im Chartervertrag, den er über eine deutsche Agentur abschloss, stand, dass für Schäden, die vom Versicherer der Yacht nicht bezahlt der Skipper zu haften hat. Der namhafte deutsche Versicherer der Yacht eröffnete ihm nun allerdings, dass es sich bei diesem Schaden um einen „Betriebsschaden“ handeln würde, die von der Leistung ausgeschlossen seien. Vom Ausschluss eines Betriebsschadens stand allerdings nichts in den Bedingungen. Der Eigner des Schiffes wandte sich nun mit seiner Forderung an den Skipper und berief sich auf die Klausel im Chartervertrag, mit der ja vereinbart wurde, dass alles, was die Versicherung der Yacht nicht bezahlt der Skipper zu bezahlen hatte. Dieser Skipper wusste nicht, was er mit seiner Unterschrift tat.

Obwohl kein Kunde von Yacht-Pool wandte er sich hilfesuchend an Yacht-Pool. Unsere Empfehlung: Er sollte dem Mitbewerber sagen, dass er sich an uns gewandt hatte und wir ggf. den Fall veröffentlichen würden. Der Versicherer zahlte.

Das Thema, dass die arglosen Skipper alles an Charterverträgen unterschreiben, was ihnen vorgelegt wird und dabei mitunter auch giftige Klauseln mit fatalen Folgen ist ein eigenes komplexes Thema, das von Ocean 7 schon in Heft ausführlich beschrieben wurde.

Der Versicherungsumfang soll in jedem Versicherungsvertrag eindeutig geregelt sein. Das Problem ist aber, dass das Wording nicht immer so gewählt ist, dass es auch der unbedarfte Laie eindeutig versteht. Da war z. B. der Fall einer Insolvenzversicherung eines deutschen Versicherers, der die Schadenzahlung im Falle einer Insolvenz des Vercharterers garantierte. Der italienische Vercharterer bei dem der Skipper gechartert hatte, hatte seine Firma einfach zugesperrt und war schlicht zahlungsunfähig. Der Versicherer lehnte, formal berechtigt, die Leistung (es ging um läppische € 2000,–) ab, weil gegen den verchartere kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wer sollte das auch tun, wo es offensichtlich nichts zu holen gab? Und weil solche Feinheiten keinem Laien zugemutet werden können, hat Yacht-Pool in diesem Punkt seit langem, formuliert: … dass die Leistung bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit zu leisten ist.

Auch diese Formulierung ist – wie viele andere – von vielen unserer Mitbewerber mittlerweile übernommen worden.

Äußerst problematisch sind auch generelle Zusagen mancher Agenturen, die den Kunden vermitteln, dass alle von ihnen angebotenen Charter insolvenzversichert seien. Wiewohl die Bedingungen und die zur Verfügung stehenden Deckungssumme sehr eingeschränkt sind. Die jedoch kein Kunde unaufgefordert zu Gesicht bekommt.

Die Insolvenzen in der Wirtschaft nehmen zu und werden voraussichtlich weiter Zunehmen, wie man in den Medien nachlesen kann. Die Charterbranche wird dabei keine Ausnahme machen. Denn währen der Coronajahre konnten sich Firmen mit schlechtem Management in den Schutz der großzügigen staatlichen Unterstützungen begeben, die nun zurückgefahren werden.

Eine vernünftige Insolvenzversicherung muss deshalb so gestaltet sein, dass das Versicherte Risiko, für das der Versicherte eine Prämie bezahlt im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Agentur oder Flottenbetreibers auch tatsächlich voll und uneingeschränkt abgedeckt ist.

Genau so tricksi ist es, wenn ein namhafter Versicherer bei der Kautionsversicherung Schramm und Kratzschäden ausschließt. Aber um das zu entdecken, muss man erst die Kaskobedingungen für Boot und Yachten heranziehen (anfordern?), denn auf die wird Bezug genommen.